Demenz-Patienten
Niederschwellige Betreuungsangebote
Betreuung und Beaufsichtigung von Patienten mit erheblichem Betreuungsbedarf (z.B. an Demenz erkrankte Personen)
Die Pflegeversicherung hat zur Entlastung der Angehörigen von Patienten mit erheblichem Betreuungsbedarf das „Niederschwellige Betreuungsangebot“geschaffen, mit dem Sie zusätzliche Leistungen über das Pflegegeld hinaus beantragen können.
Ihr Angehöriger ist erheblich beaufsichtigungs- und betreuungsbedürftig.
Sie als pflegende Angehörige können sich Entlastung schaffen, indem sie bestimmte Beaufsichtigungs- oder Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes betreffen alle Pflegebedürftige mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems. Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe 0.
Hinweis: In der Regel sind Demenzkranke nach diesem Kriterienkatalog grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Kosten
Ab dem 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 € jährlich auf bis zu 2.400 € jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag von 100 € monatlich. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag von 200 € monatlich. Wenn sie besondere Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, werden ihnen die Kosten bis zu 2400,- Euro pro Jahr durch die Pflegekasse erstattet. Mit Ihrem Einverständnis können wir auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Wenn sie den Betrag in einem Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft haben, kann der nicht verbrauchte Teil in das Folgejahr übertragen werden.
Zweckgebundener Einsatz
Die zweckgebundenen Mittel der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI können nur für niederschwellige Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, welche ab sofort auch von der Ambulanten Krankenpflege Diekena angeboten werden.
Die Ambulante Krankenpflege Diekena hat einen Helferkreis für Betreuungsleistungen bei Demenzkranken, dessen vorrangiges Ziel ist sie als Angehörige zu entlasten. Es kommt z.B. eine Helferin zu ihnen ins Haus und betreut ihren pflegebedürftigen Angehörigen einige Stunden in der Woche. Diese freien Stunden können sie nutzen, um sich von der anstrengenden Rund-um-die-Uhr-Pflege zu entspannen oder Besorgungen zu machen.
Unsere Betreuungsangebote werden von unseren geschulten Pflegefachkräften und Pflegehelfern als
* Betreuungsgruppen bis zu 3x wöchentlich in unseren Räumlichkeiten
* Familienentlastende Einzelbetreuung
durchgeführt. Damit können auch selbst zahlende Pflegebedürftige im häuslichen Bereich oder in Gruppen stundenweise betreut werden!
Gerne besuchen und beraten wir Sie in einem Erstgespräch und helfen beim Ausfüllen von Anträgen!
Sie wünschen Informationen zum Dementenortungssystem?
Fragen Sie bei der Ambulanten Krankenpflege Diekena nach!
Wir helfen Ihnen gerne.


