Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Ist der Betroffene nur geringfügig in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt, wird ihm der Pflegegrad 1 zugewiesen. Dies entspricht einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27. Folgende Leistungen stehen ihm nun zu:
- Kostenerstattung von bis zu 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
- Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb