Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Ist der Betroffene nur geringfügig in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt, wird ihm der Pflegegrad 1 zugewiesen. Dies entspricht einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27. Folgende Leistungen stehen ihm nun zu:

  • Kostenerstattung von bis zu 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb
By |2018-08-24T14:44:13+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Pflegegrad 1

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