Pflegegrad 2

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Erreicht der Antragsteller bei der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte, so empfiehlt der Gutachter der Pflegekasse die Anerkennung des Pflegegrads 2. Sofern die Pflegekasse den Pflegegrad 2 anerkennt, hat der Versicherte Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Pflegesachleistungen von 689 Euro pro Monat
  • alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege von 316 Euro pro Monat
  • Zuschuss für die vollstationären Pflege in Höhe von 770 Euro pro Monat
  • Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) in Höhe von 689 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb
By |2018-08-24T14:44:08+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Pflegegrad 2

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