Pflegegrad 3

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Eine schwere Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit schlägt sich in einer Bewertung zwischen 47,5 und unter 70 Punkten nieder. Sofern die Pflegekasse den Pflegegrad 3 anerkennt, haben Betroffene Anspruch auf folgende Leistungen aus der Pflegekasse:

  • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat
  • alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 545 Euro pro Monat
  • Zuschuss zur vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat
  • Leistungen für die teilstationäre Pflege: 1.298 Euro pro Monat
  • Entlastungsbeitrag von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entastungsleistungen
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb
By |2018-08-24T14:44:03+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Pflegegrad 3

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