Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Eine schwere Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit schlägt sich in einer Bewertung zwischen 47,5 und unter 70 Punkten nieder. Sofern die Pflegekasse den Pflegegrad 3 anerkennt, haben Betroffene Anspruch auf folgende Leistungen aus der Pflegekasse:
- Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat
- alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 545 Euro pro Monat
- Zuschuss zur vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat
- Leistungen für die teilstationäre Pflege: 1.298 Euro pro Monat
- Entlastungsbeitrag von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entastungsleistungen
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
- Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb