Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017

1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt

2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.

3. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade

4. Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung

5. In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungs-angebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt

6. Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert

7. Die Pflegeberatung wird ausgebaut

8. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert

By |2018-07-20T16:59:45+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017

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