Wie kommen Pflegebedürftige von Pflegestufen zu Pflegegraden?

Alle Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, inklusive der Pflegestufe 0, müssen sich nicht neu begutachten lassen und auch keinen Antrag für die Überleitung in einen Pflegegrad stellen – dies geschieht ganz automatisch.

Wichtig ist: Jeder, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, bekommt diese auch zukünftig in mindestens gleicher Höhe. Niemand wird schlechter gestellt. Häufig erhalten Sie sogar weitaus höhere Leistungen.

Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompeten:
Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrad ab 01.01.2017
I 2
II 3
III 4
Härtefall 5

Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrad ab 01.01.2017
0 und eingeschränkter Alltagskompetenz 2
I und eingeschränkte Alltagskompetenz 3
II und eingeschränkter Alltagskompetenz 4
III und eingeschränkter Alltagskompetenz 5
Härtefall und eingeschränkter Alltagskompetenz 5

Die eingeschränkte Alltagskompetenz (häufig Demenz) bedeutet: Der Betroffene ist vom MDK auf seine geistigen Fähigkeiten hin begutachtet und eingestuft worden. Die kognitive Einschränkung ist im Bescheid der Pflegekasse zu der Pflegestufe gesondert ausgewiesen (§ 45a SGB XI). Diese Personen haben heute Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104,00 Euro bzw. 208,00 Euro.

Wir führen ein Aufnahmegespräch und stellen mit Ihnen zusammen die nötigen Anträge zur Kostenübernahme. Sie erhalten unverzüglich einen detaillierten Kostenvoranschlag damit Sie sich einen Überblick verschaffen können.

By |2018-08-24T14:45:21+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Wie kommen Pflegebedürftige von Pflegestufen zu Pflegegraden?

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