24h-Notdienst: 0162 – 104 104 0 Büro: 0421 / 80 91-755

Häufige Fragen · Ambulante Pflege in Weyhe, Syke & Stuhr

Ihre Fragen zur Pflege & zu Jobs bei uns

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – rund um Pflege, Kosten und Pflegegrad sowie zu Jobs und Bewerbung. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Für Kunden & Angehörige

Alles rund um Leistungen, Kosten und den Start der Pflege.

Welche Leistungen bietet Krankenpflege Diekena an?

Wir bieten die gesamte ambulante Pflege aus einer Hand: Grundpflege (z. B. Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden), medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel nach ärztlicher Verordnung), Demenzbetreuung, Verhinderungs- und Urlaubspflege, Haushaltshilfe, Hausnotruf, Essen auf Rädern sowie Pflegeberatung und §37.3-Beratungsbesuche. Ihr Leistungspaket stellen wir individuell mit Ihnen zusammen.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Wir sind in Weyhe mit allen Ortsteilen (Leeste, Kirchweyhe, Sudweyhe, Erichshof, Dreye), in Syke und in Stuhr für Sie da – sowie im angrenzenden Umland Richtung Bremen. Dank kurzer Wege sind unsere Teams schnell bei Ihnen zu Hause.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen, körperbezogenen Tätigkeiten – etwa Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen oder bei der Bewegung. Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung – zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen (etwa Insulin), Verbandswechsel oder Wundversorgung. Bei uns bekommen Sie beides aus einer Hand.

Was kostet ambulante Pflege und wer übernimmt die Kosten?

Einen Großteil der Kosten übernimmt die Pflegekasse – abhängig vom Pflegegrad über Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag oder Kombinationsleistungen. Wie hoch ein möglicher Eigenanteil ist, hängt von den benötigten Leistungen und Ihrem Pflegegrad ab. In einem kostenlosen Beratungsgespräch rechnen wir das gemeinsam mit Ihnen durch und sagen Ihnen genau, was die Kasse übernimmt.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Kein Problem – wir unterstützen Sie auch beim Antrag auf einen Pflegegrad und beraten Sie im Vorfeld. Viele Leistungen sind zudem bereits ohne Pflegegrad möglich. Melden Sie sich einfach, wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt den Weg.

Bieten Sie Haushaltshilfe an und wer übernimmt die Kosten?

Ja, wir unterstützen Sie auch im Haushalt – zum Beispiel bei Einkäufen, beim Kochen, Putzen oder Wäschewaschen. Ab einem Pflegegrad lassen sich solche Leistungen unter anderem über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen. In einem Beratungsgespräch klären wir, was in Ihrem Fall möglich ist.

Versorgen Sie auch nach einem Krankenhausaufenthalt?

Ja. Gerade nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus ist eine gute Versorgung zu Hause wichtig. Wir übernehmen die Anschlussversorgung – von der Wundversorgung über die Medikamentengabe bis zur Unterstützung im Alltag – und helfen Ihnen bei der Organisation. Melden Sie sich am besten frühzeitig, dann bereiten wir alles vor.

Was bedeutet Verhinderungspflege bzw. Urlaubspflege?

Wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger einmal verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit – übernehmen wir die Pflege vorübergehend. Diese Verhinderungspflege (auch Urlaubspflege genannt) wird von der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 bezuschusst. Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen.

Sind Sie auch am Wochenende und nachts erreichbar?

Ja. Unser Büro erreichen Sie werktags, unsere Pflege findet nach Absprache auch an Wochenenden und Feiertagen statt. Zusätzlich sind wir über unseren 24-Stunden-Notdienst rund um die Uhr erreichbar: 0162 – 104 104 0.

Bekomme ich feste Bezugspflegekräfte?

Ja, uns ist wichtig, dass Sie feste Gesichter kennen. Wir arbeiten mit einem festen Team, sodass Sie und Ihre Angehörigen eine verlässliche Bezugsperson haben und nicht ständig wechselnde Kräfte vor der Tür stehen.

Kann ich von meinem bisherigen Pflegedienst zu Ihnen wechseln?

Ja, ein Wechsel des Pflegedienstes ist jederzeit möglich und unkompliziert. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Übergang, damit Ihre Versorgung lückenlos weiterläuft. Sprechen Sie uns einfach an.

Unterstützen Sie bei der Pflegegrad-Begutachtung (MD/MDK)?

Ja. Auf Wunsch bereiten wir Sie auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) vor und stehen Ihnen dabei zur Seite, damit Ihr tatsächlicher Pflegebedarf richtig erfasst wird.

Wie schnell können Sie mit der Pflege beginnen und wie nehme ich Kontakt auf?

In der Regel können wir kurzfristig mit der Pflege beginnen. Rufen Sie uns an unter 0421 / 80 91-755 oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir vereinbaren einen unverbindlichen Termin und besprechen alles Weitere in Ruhe.

Jobs & Karriere

Fragen rund um Bewerbung, Quereinstieg und Arbeiten bei uns.

Welche Stellen bieten Sie an und wie kann ich mich bewerben?

Wir suchen laufend examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehelfer und Unterstützung in der Hauswirtschaft – in Voll- und Teilzeit. Alle aktuellen Stellen und das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Jobs-Seite. Eine Initiativbewerbung ist ebenfalls jederzeit willkommen.

Kann ich als Quereinsteiger oder im Minijob bei Ihnen arbeiten?

Ja, herzlich gern. Auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind bei uns willkommen – wir arbeiten Sie ein und unterstützen Ihre Weiterentwicklung. Neben Voll- und Teilzeit sind auch Minijobs möglich. Melden Sie sich einfach, wir finden das passende Modell für Sie.

Was bieten Sie Ihren Mitarbeitenden?

Wir bieten eine faire Vergütung nach Tarif (gemäß Tariftreuegesetz), einen Firmenwagen – auch zur privaten Nutzung –, flexible Arbeitszeiten, ein festes und herzliches Team sowie Fort- und Weiterbildungen. Mehr dazu auf unserer Jobs-Seite.

Ihre Frage war nicht dabei?

Wir nehmen uns gern Zeit für Sie – persönlich und unverbindlich.

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