Ein sauberes und geordnetes Zuhause trägt wesentlich zur Lebensqualität bei. Wir unterstützen Sie bei Reinigung und Ordnung der Wohnräume, der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Waschen und Bügeln der Wäsche sowie bei Einkäufen. So können Sie sich entspannen und Ihren Alltag genießen.
Das leisten wir für Sie
- Reinigung und Ordnung der Wohnräume
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Waschen und Bügeln der Wäsche
- Erledigung von Einkäufen
Gut zu wissen
Kann je nach Pflegegrad mit der Pflegekasse abgerechnet werden (SGB XI).
Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung
Was gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung?
Dazu zählen Reinigung und Ordnung der Wohnräume, das Zubereiten von Mahlzeiten, Waschen und Bügeln der Wäsche sowie die Erledigung von Einkäufen.
Wer bezahlt die hauswirtschaftliche Versorgung?
Ab Pflegegrad 2 kann sie im Rahmen der Pflegesachleistungen abgerechnet werden (SGB XI). Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen zusätzlich der monatliche Entlastungsbetrag dafür zur Verfügung.
Ist hauswirtschaftliche Hilfe auch ohne Pflegegrad möglich?
Ja, Sie können diese Leistung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wie oft kann ich die Unterstützung in Anspruch nehmen?
Das stimmen wir individuell mit Ihnen ab – von einmal wöchentlich bis zu mehreren Einsätzen, je nach Bedarf.
Kombiniert ihr das mit anderen Leistungen wie Grundpflege?
Ja, sehr häufig kombinieren wir hauswirtschaftliche Versorgung mit Grundpflege oder Behandlungspflege im selben Hausbesuch.