Gemäß § 37.3 SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft. Wir führen diese Kontrollbesuche fachkundig durch und unterstützen Sie dabei, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
Das leisten wir für Sie
- Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Sicherung der Pflegequalität zu Hause
- Hinweise zu Entlastungs- und Hilfsangeboten
- Erfassung der aktuellen Pflegesituation
Gut zu wissen
Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, diesen Beratungsbesuch regelmäßig abzurufen. Wir übernehmen ihn gerne für Sie.
Häufige Fragen zur Pflegefachberatung
Wer muss den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI machen?
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und ausschließlich durch Angehörige oder andere Privatpersonen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, diesen Beratungsbesuch regelmäßig abzurufen.
Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch nicht wahrnehme?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder in letzter Konsequenz ganz einstellen. Deshalb übernehmen wir den Kontrollbesuch gerne zuverlässig für Sie.
Was kostet der Beratungsbesuch für mich?
Nichts – die Vergütung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse. Es entstehen Ihnen keine eigenen Kosten.
Kann ich den Beratungsbesuch bei euch buchen, auch wenn ihr nicht meine sonstige Pflege übernehmt?
Ja, gerne. Sie können uns unabhängig von Ihrer sonstigen Pflegeorganisation ausschließlich für den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuch beauftragen.