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Was wir für Sie tun

Pflegefachberatung (Kontrollbesuch)

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Gemäß § 37.3 SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft. Wir führen diese Kontrollbesuche fachkundig durch und unterstützen Sie dabei, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.

Das leisten wir für Sie

Gut zu wissen

Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, diesen Beratungsbesuch regelmäßig abzurufen. Wir übernehmen ihn gerne für Sie.

Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gern, kostenlos und unverbindlich.

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