Gemäß § 37.3 SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft. Wir führen diese Kontrollbesuche fachkundig durch und unterstützen Sie dabei, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
Das leisten wir für Sie
- Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Sicherung der Pflegequalität zu Hause
- Hinweise zu Entlastungs- und Hilfsangeboten
- Erfassung der aktuellen Pflegesituation
Gut zu wissen
Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, diesen Beratungsbesuch regelmäßig abzurufen. Wir übernehmen ihn gerne für Sie.