Die Krankenversicherung trägt die Kosten für den Einsatz eines Pflegedienstes im Rahmen der Behandlungspflege, wenn die Behandlung:
- medizinisch notwendig ist,
- vom Arzt verordnet ist und
- die Pflege von keiner im gleichen Haushalt lebenden Person übernommen werden kann.
Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlungspflege von der Pflegekasse genehmigt werden. Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
- Medikamentenabgabe und Kontrolle
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Messen von Blutzucker und Blutdruck
- Injektionen (z.B. Insulin, etc.)
- Dekubitusbehandlung
- Portversorgung
- Ulcus cruris Behandlung (offene Beine oder Füße)
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Blasenkatheter legen
- Einläufe
- Sauerstoffverabreichung