Was versteht man unter Behandlungspflege und wer trägt hierfür die Kosten?

Die Krankenversicherung trägt die Kosten für den Einsatz eines Pflegedienstes im Rahmen der Behandlungspflege, wenn die Behandlung:

  • medizinisch notwendig ist,
  • vom Arzt verordnet ist und
  • die Pflege von keiner im gleichen Haushalt lebenden Person übernommen werden kann.

Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlungspflege von der Pflegekasse genehmigt werden. Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel:

  • Medikamentenabgabe und Kontrolle
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Messen von Blutzucker und Blutdruck
  • Injektionen (z.B. Insulin, etc.)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Ulcus cruris Behandlung (offene Beine oder Füße)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Blasenkatheter legen
  • Einläufe
  • Sauerstoffverabreichung
By |2018-08-24T14:28:59+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Was versteht man unter Behandlungspflege und wer trägt hierfür die Kosten?

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