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Was wir für Sie tun

Behandlungspflege

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Als examinierte Pflegefachkräfte übernehmen wir ärztlich verordnete Behandlungsmaßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause. Dazu gehören Wundversorgung und Verbandswechsel, die Verabreichung von Medikamenten und Injektionen, Blutdruckmessungen, Blutzuckerkontrollen sowie die Versorgung mit Kathetern und Stomata. Alle Maßnahmen werden eng mit Ihrem Arzt abgestimmt.

Das leisten wir für Sie

Gut zu wissen

Behandlungspflege wird von Ihrem Arzt verordnet und mit der Krankenkasse abgerechnet (SGB V).

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet – etwa Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel oder Blutzuckerkontrollen. Die Grundpflege dagegen umfasst körperbezogene Alltagshilfen wie Waschen, Ankleiden oder Essen anreichen. Bei uns bekommen Sie beides aus einer Hand, oft im selben Hausbesuch.

Wer verordnet die Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt auf einem Rezept für häusliche Krankenpflege verordnet. Wir stimmen alle Maßnahmen eng mit der verordnenden Praxis ab.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ja. Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen (SGB V) – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Ist ein Pflegegrad Voraussetzung für Behandlungspflege?

Nein. Behandlungspflege kann jeder verordnet bekommen, der sie medizinisch benötigt – zum Beispiel übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, auch ganz ohne Pflegegrad.

Wie oft kommt die Pflegekraft?

Das richtet sich nach der ärztlichen Verordnung – von einmal täglich bis zu mehrmals täglich, je nachdem was medizinisch notwendig ist.

Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gern, kostenlos und unverbindlich.

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