Menschen mit Demenz brauchen besondere Zuwendung, Geduld und ein vertrautes Umfeld. Unsere geschulten Betreuungskräfte begleiten Erkrankte einfühlsam im Alltag und entlasten gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Wir beraten Sie auch umfassend zu den Möglichkeiten der Pflegeversicherung.
Das leisten wir für Sie
- Einfühlsame Begleitung im Alltag
- Beschäftigung, Spaziergänge und Vorlesen
- Gedächtnis- und Bewegungsübungen
- Hilfe zur Tagesstrukturierung
- Entlastung der Angehörigen
Gut zu wissen
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Häufige Fragen zur Demenzbetreuung
Was gehört zur Demenzbetreuung?
Dazu zählen einfühlsame Begleitung im Alltag, Beschäftigung wie Spaziergänge oder Vorlesen, Gedächtnis- und Bewegungsübungen sowie Hilfe bei der Tagesstrukturierung – immer angepasst an den individuellen Zustand.
Wer bezahlt die Demenzbetreuung?
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI können über den monatlichen Entlastungsbetrag finanziert werden, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht.
Ist ein Pflegegrad Voraussetzung für die Demenzbetreuung?
Für die Finanzierung über den Entlastungsbetrag ja, mindestens Pflegegrad 1. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung, falls noch kein Pflegegrad vorliegt.
Wie oft kommt die Betreuungskraft?
Das stimmen wir individuell mit Ihnen ab – von stundenweisen Besuchen bis zu regelmäßigen wöchentlichen Terminen.
Was tun, wenn mein Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat?
Wir beraten Sie kostenlos zur Antragstellung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.