Leistungen2018-07-21T18:32:05+02:00

Unsere Leistungen

Grundpflege (SGB XI)

Wird in Verbindung mit der Pflegestufe (0-4) abgerechnet.
Die Grundpflege umfasst notwendige Hilfeleistungen, die das Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Körperpflege
  • Betten
  • Nahrungsaufnahme
  • Lagern und Ankleiden
  • Krankenbeobachtung
  • allgemeine Bewegungsübungen

Behandlungspflege (SGB V)

Diese Leistungen werden von ihrem Arzt verordnet.

Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt, z. B.:

  • Verbandwechsel
  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • Messen von Blutzucker

Diabetiker, die Insulin nicht selbst spritzen können, erhalten von uns die Injektionen zu Hause.

Hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)

Kann in Verbindung mit einer Pflegestufe (0-4) mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Hierzu zählen Tätigkeiten die über den Rahmen der Grundpflege hinausgehen sowie z.B.:

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • erforderliche Einkäufe

Haushaltshilfen (SGB V)

Diese Haushaltshilfen werden von ihrem Hausarzt verordnet und kommt zum Einsatz, z.B. nach einen Unfall oder während einer Schwangerschaft.

Hierzu zählen Tätigkeiten wie:

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Die hierzu erforderlichen Einkäufe
  • Betreuung Ihrer Kinder
  • Begleitung zum Arzt

Pflegeberatung

Gerne beraten wir Sie zu allen Ihren Fragen rund um die Pflegeversicherung und der Krankenversicherung.#

Außerdem informieren wir Sie über soziale Dienstleistungen und stellen auf Wunsch Kontakte her.

Unter anderem vermitteln wir Essen auf Rädern, Hausnotrufsyteme und Pflegehilfsmittel.

Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist, z. B. Urlaub, Arzt- oder Friseurbesuch etc., kümmern wir uns gerne um die zu pflegende Person.

Die Pflegekasse übernimmt hierbei stundenweise oder für maximal 4 Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu einer Höhe von 1550,- Euro pro Jahr.
(Stand 06.2013)

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI) & Demenzbetreuung

Versicherte mit „eingeschränkten Alltagskompetenzen“ (so z.B. demenzerkrankte Menschen) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird.

Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse. Diese Leistungen können für das gesamte Spektrum in Pflege und Betreuung in Anspruch genommen werden. Beliebt bei unseren Klienten sind Spaziergänge, Vorlesen von Zeitung oder Büchern, Übung im Umgang mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Tagesstrukturierung u.v.m.

Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 € monatlich (Grundbetrag) oder 200 € (erhöhter Betrag).

24-Stunden Notdienst

Durch unser Notruftelefon ist jederzeit eine Pflegefachkraft für unsere Klienten und Angehörigen sowie Ärzte erreichbar und für Sie unterwegs.

Besorgung von Hilfsmitteln und Medikamenten

Um die notwendige Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Apotheken, Sozialdiensten und Sanitätshäusern zusammen. Bei Bedarf kümmern wir uns um die Bestellung von Rezepten. Die Anlieferung von Hilfsmittel etc. ist ein kostenloser Service von uns für Sie.

Essen auf Rädern

Der Wunsch, bei eintretender Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit in der eigenen häuslichen Umgebung zu bleiben, ist ein sehr verständliches Anliegen. Auch Menschen, die durch einen Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung aber auch aus Zeitgründen nicht in der Lage sind, selber einzukaufen und zu kochen, brauchen Unterstützung.

Das „Essen auf Rädern“ nimmt bei diesen Personen eine wichtige Rolle ein. Eine ausgewogene Ernährung kann neben anderen Dingen, wie zum Beispiel Wohnen und soziale Kontakte, einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit und zur Lebensqualität leisten.

Unser Essen erhalten wir von verscheidenden Anbietern, je nach Bedarf auf unsere Klienten persönlich zugeschnitten. Wir erstellen für unsere Klienten jede Woche ein ausgewogenes, abwechslungsreiches und individuelles Menü zusammen.
Wir liefern an jedem Tag, einschließlich Sonn- und Feiertagen, gesundes und abwechslungsreiches Essen.

Palliative / Sterbebegleitung / 24-Stunden Betreuung

Auch auf dem letzten Weg stehen wir Ihnen in Ihrem Zuhause zur Seite. Wir umsorgen Sie liebevoll und schaffen eine Atmosphäre der Geborgenheit. Wenn Sie es wünschen vermitteln wir seelsorgerischen Beistand und ambulante Hospizdienste. Besonders in diesem Lebensabschnitt arbeiten wir sehr eng mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen um z.B. eine optimale Schmerztherapie durchführen zu können. Wir leisten einfühlsame und individuelle pflegerische und medizinische Betreuung – Tag und Nacht.

Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwersterkrankter Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen eine menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung zu ermöglichen.

Hausnotruf-Systeme

Mit dem Hausnotrufdienst unserer Partner sind Sie nie allein.

Sie möchten sicher in Ihrer häuslichen Umgebung wohnen – trotz Alter, Krankheit oder Behinderung? Ihr Familienangehöriger soll auch während Ihrer Abwesenheit, z.B. während des Urlaubs, zuverlässig und optimal betreut werden?

Wir, die Krankenpflege Diekena bietet Ihnen mit dem Hausnotrufservice von „Deutscher Senior“ oder „Vitakt“ in Ihren eigenen vier Wänden Sicherheit und Service, rundum die Uhr.

Hilfe auf Knopfdruck

  • Sie erhalten ein Hausnotrufsystem.
  • Einen Funksender, der direkt am Körper getragen werden kann.
  • Eine direkte Verbindung zu Hausnotrufzentrale.

Kosten?

Nach dem Pflegegesetz kann die Pflegeversicherung die Kosten für die technische Ausstattung als „Hilfsmittel für Pflegebedürftige“ übernehmen. Es gibt auch die Möglichkeit, beim Sozialamt die Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme zu beantragen. Wir sind Ihnen bei der Beantragung, der Installation und einer Einweisung gerne behilflich. Fragen Sie einfach unsere Pflegekraft.

Pflegefachberatung (Kontrollbesuch)
nach §37 Abs. 3 SGB XI

Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durch eine von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen.

Diese Maßnahme dient der Beratung der Pflegeperson, sowie den Angehörigen und soll die Qualität der Pflege sichern. Ziel dieser Beratung ist es, frühzeitig einen eventuell erhöhten Pflegebedarf oder Überforderung der Pflegeperson festzustellen. Weiterhin kann auf Entlastungsmöglichkeiten, wie z. B. Tages-, Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Kurse für pflegende Angehörige und Hilfsmittel hingewiesen werden. Sollte die Beratung abgelehnt werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche mit uns zu vereinbaren. Sie werden dann von einer qualifizierten langjährig erfahrenen examinierten Pflegekraft nach Terminabsprache zu Hause besucht. Diese erfasst die derzeitige Pflegesituation und informiert und berät Sie über:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Hilfsangebote im häuslichen Bereich wie z.B. pflegerische Hilfen, hauswirtschaftliche Hilfen, Essen  auf Rädern, Hausnotruf
  • den Einsatz und die Möglichkeiten von Hilfsmitteln, welche die Pflege zu Hause erleichtern
  • Angebote für demenziell Erkrankte
  • Entlastungsangebote wie z.B. Verhinderungspflege
  • Vermittlung und Hilfen in akuten Versorgungs- und Pflegesituationen, bei Klärung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs, bei Beantragung der einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe

Wenn Sie einen Pflegeeinsatz benötigen, dann wenden Sie sich gern an uns.

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