Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zur jeweiligen Pflegestufe erfolgt nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Diese Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Die Leistungen werden ab dem Tag gewährt, an dem der Leistungsantrag bei der Pflegekasse eingeht.

By |2018-08-24T14:44:41+02:00Juli 20th, 2018|Kommentare deaktiviert für Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

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