Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.
Der Pflegegrad gibt an, in welchem zeitlichen Umfang der Patient pro Tag pflegebedürftig ist, wobei zwischen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Aufräumen) unterschieden wird. Der aufgeführte Zeitaufwand unterstellt eine Versorgung durch einen Familienangehörigen oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Person.