Pflegegrad 4

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Erreicht der Betroffene im Prüfverfahren 70 bis unter 90 Punkte, so ist von einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag auszugehen. Genehmigt die Pflegekasse den Pflegegrad 4, so stehen dem Versicherten folgende Leistungen zu:

  • Pflegesachleistungen: 1.612 Euro pro Monat
  • alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 728 Euro pro Monat
  • Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat
  • Leistungen für die teilstationäre Pflege: 1.612 Euro pro Monat
  • Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb
By |2018-08-24T14:43:54+02:00Juli 31st, 2018|Kommentare deaktiviert für Pflegegrad 4

About the Author:

This website uses cookies and third party services. Ok